Das Dorfgemeinschaftshaus - DGH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Treffpunkt der Renzeler

Zwar hatte der Dorfverein keinen Einfluss auf die Architektur des DGH, aber das Mobiliar wurde mit ausgesucht. Jörg Dreyer baute den Tresen. Nach der Einweihung legten Vereinsmitglieder gemeinsam den Rasen an und pflanzten zur Einzäunung die ortsübliche Buchenhecke. Mehrere Obstbäume wurden gespendet. Die von Bürgermeister Willner und Wilhelm Klepper zur Einweihung gestiftete Dorflinde ist bereits beachtlich hoch.
Ein eindrucksvoller Findling wurde herbeigeschafft; die Frauen kümmerten sich um Bepflanzung mit Blumen und Sträuchern. Das Tischgeschirr für 60 Personen, eine Spülmaschine und viele andere Dinge wurden gekauft.

Den rustikalen Scheunenfesten mit Stallduft, Stroh im Haar und knarrendem Tanzboden wurde zwar etwas nachgetrauert, doch saubere Toiletten und eine neue Küche waren die unübersehbaren Vorteile. Nach Maßgabe der Nutzungsordnung konnten jetzt auch Festlichkeiten wie Konfirmationen, Hochzeiten und "Runde Geburtstage " gefeiert werden.
Das Dofgemeinschaftshaus wird auch als Versammlungsort für andere Gelegenheiten, z.B. Sitzung der Jagdgemeinschaft, Sprechstunde des Bürgermeisters oder als Wahllokal genutzt. Das Treffen der ehemaligen Schüler der Dorfschule fand bereis mehrfach statt. Außerdem veranstaltete der Dorfverein Kabarettabende oder die Theatergruppe des Vereins führte plattdeutsche Stücke auf.

Ansicht 2015

 

Der Innenraum ist für etwa 60 Personen ausgelegt. Er bietet dann aber wenig Platz zum Tanzen oder für ein Buffet. Es stehen nur wenig PKW Parkplätze zur Verfügung.

 

 

Die neue Küchenzeile 2014

Innenraum

Das Wandgemälde

Innenraum



 Achtung :   Termine für die Nutzung des DGH werden ausschließlich von der Stadtverwaltung in  Quickborn verge-ben: Tel.: 04106 - 611-145, erfragen Sie dort bitte die Nutzungsbedingungen und die Höhe der Gebühren.

 

Die Benutzung des Parkplatzes am DGH ist nur denjenigen gestattet, die die Nutzungsrechte haben. D.h. der Dorfverein Renzel e.V.  und andere reguläre Mieter haben das Hausrecht für die Zeit der genehmigten Nutzung. Ansonsten herrscht Parkverbot, wie ausgeschildert. Es gibt keine Sondernutzungsrechte !

 

Das allgemeine Parkverbot musste erlassen werden, nachdem zahlreich gewerbliche Unternehmen ihre Fahr-zeuge, Bagger und Anhänger dort abgestellt und den Platz blockiert haben.


 

 

 

 

 

Auszug aus der Nutzungs-

und Gebührensatzung

von 26.6.2020